08.09.2026
Aktuelle Informationen
01.09.2026
Informationen zur Sirenenprüfung zum Warntag am 10.09.2026
Nachfolgend erhalten Sie hier Informationen zum bundesweiten Warntag, das Konzept sowie das Merkblatt zu den Sirenensignalen.
31.08.2026
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) der VG Königstein für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Bauerngasse, Teil A“ in Gohrisch, OT Kleinhennersdorf
07.09.2026: Offenlegung des Entwurfs der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein
24.08.2026
Neugestaltung des Festplatzes am Schloss in Struppen
Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Neugestaltung des Festplatzes am Schloss in Struppen
Die Gemeinde Struppen gibt hiermit bekannt, dass alle Baumaßnahmen im August 2025 erfolgreich abgeschlossen worden sind.
... Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
17.08.2026
Sanierung der Süd- & Westfassade am Schloss Struppen
Die Gemeinde Struppen plant im Zeitraum Oktober 2026 bis Oktober 2027 bauliche Maßnahmen zur „Sanierung der Süd- & Westfassade am Schloss Struppen“.
Notwendige Leistungen gliedern sich nach Los und Bauzeit wie folgt auf:
Los 1 – Gerüstbau 1. BA ca. 200m² 10/26-11/26
2. BA ca. 500m² 03/27-10/27
Los 2 – Dacharbeiten 1. BA ca. 40m² Rückbau und Instandsetzung 10/26
2. BA ca. 60 lfm Dachentwässerung Fassade 08/27
Los 3 – Rohbau Baustelleneinrichtung 10/26-10/27
MW-Abbruch Sandstein ca. 175m² 10/26-11/26
Tiefbau Kanalarbeiten ca. 90lfm 11/26-12/26
Wege, Treppen, Mauern außen ca.80m² 11/26-04/27
AW-Trockenlegung ca,50m² 11/26-12/26
Los 4 – Fassade/Außenputz Abbruch und Stat. Sicherung ca.300m² / 70lfm 03/27-04/27
Außenputz neu ca. 500m² 05/27-08/27
Los 5 – Sandsteinarbeiten neue Fenstergewände ca. 60lfm 12/26-05/27
Aufarbeitung Gewände ca. 120lfm 03/27-05/27
Los 6 – Maler Fassade Grundanstriche ca. 500m² 08/27-09/27
Lisenen, Beistriche usw. ca. 400lfm 09/27-10/27
Los 7 – Tischler Herstellung hist. Holz Fenster neu 19 St. 12/26-06/27
Montage 19 St 07/27-08/27
Aufarbeitung Fenster/Türen ca. 12m² 08/27-09/27
Los 8 – Blitzschutz 1. BA-Dachreparatur ca. 25lfm 11/26
2.BA-Ableitungen neu Fassade ca. 45 lfm 09/27
Los 9 – Metallbau hist. Fenstergitter neu ca.18m² 04/27-09-27
Interessierte Firmen werden gebeten, ab 17.08.2026 die Ausschreibungsunterlagen mit Angabe des BV und der gewünschten Los-Nr. bei der Gemeinde anzufordern. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ausschließlich digital als PDF und der LV zusätzlich im GAEB-Format.
Gemeinde Struppen, Hauptstraße 48; 01796 Struppen
Tel. 035020-70418
mail: gemeinde@struppen.de (alternativ: adihlenfeldt@t-online.de )“
04.08.2026
Pressemitteilung - Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Oberflächengewässern
Pressemitteilung
Pressestelle
pressestelle@landratsamt-pirna.de | www.landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804
| Datum: | 03.08.2026 |
| Nr.: | 166 |
Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Oberflächengewässern
Trotz der Niederschläge im Mai und Anfang Juni herrscht weiterhin deutliche Trockenheit. Die meisten Gewässer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge führen Niedrigwasser, kleinere Gewässer sind teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet. Aufgrund der andauernden Trockenperiode ist die Wasserführung vielerorts bereits stark zurückgegangen, wobei aufgrund der weiterhin sommerlichen Temperaturen nicht mit einer wesentlichen Entspannung zu rechnen ist.
Aus diesen Gründen hat das Landratsamt ein sofortiges Entnahmeverbot von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung sowie mittels Schöpfen zum Zweck der Bewässerung erlassen.
Auch in den Talsperren, insbesondere im Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle, macht sich das bereits seit letztem Jahr verstärkt bestehende Defizit in den Füllständen bemerkbar. Zur Schonung der Trinkwasserressourcen wurden daher ein Verbot für die Befüllung privater Pools sowie eine zeitliche Beschränkung der Bewässerung eingeführt, sofern hierfür Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung verwendet wird. Auch die Entnahme von erlaubnisfreien Brunnen wurde eingeschränkt.
Die Allgemeinverfügung trat am heutigen Montag, den 3. August 2026, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2026. Der Wortlaut kann unter https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.
04.08.2026
Pressemitteilung - Allgemeinverfügung zur Einschränkung des waldgesetzlichen Betretungsrechtes
Pressemitteilung
Pressestelle
pressestelle@landratsamt-pirna.de | www.landratsamt-pirna.de
Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804
| Datum: | 03.08.2026 |
| Nr.: | 165 |
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des waldgesetzlichen Betretungsrechtes
Am 31. Juli 2026 zog gegen 18:00 Uhr ein lokal beschränktes, schweres Sturmereignis mit starken Sturmböen über Teile der Vorderen Sächsischen Schweiz. Der Sturm bewegte sich in Richtung Ost-Nord-Ost mit einer Zuggeschwindigkeit von 44 km/h sowie Windböen um 90 km/h (über Rathen in Richtung Hohnstein) und verursachte erhebliche Schäden.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt daher als untere Forstbehörde bis zum 31. August 2026 folgende Regelungen für das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Waldgebiet:
Das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen sind untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen.
Das Sperrgebiet umfasst die Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein. Insbesondere wird der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessels und des Amselgrundes, der Schwedenlöcher und die Zuwegung zur Basteibrücke von Altrathen bergaufwärts gesperrt. Gesperrt wird weiterhin der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig (dieser ist jedoch ausgenommen). Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der beigefügten Karte (Anlage). Das von der roten Linie umschlossene Gebiet gilt als gesperrt.
Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden stellen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Bäume, Äste und Kronenteile können auch ohne weitere erkennbare äußere Einwirkung unvermittelt umstürzen oder herabfallen. Da diese Gefahrenstellen vom Boden aus vielfach nicht erkennbar sind, übersteigt das Risiko deutlich die waldtypischen Gefahren. Dies gilt auch für die scheinbar gefahrlos begehbaren Waldwege in dem Gebiet. Aufgrund der geologischen Verhältnisse, der geringen Stärke der Bodenschicht und deren derzeitiger Durchfeuchtung sind in diesen Waldgebieten Besonderheiten zu beachten.
Die untere Forstbehörde überprüft die Gefahrenlage fortlaufend. Sobald einzelne Flächen oder Wege wieder gefahrlos genutzt werden können, wird die Sperrung für diese Bereiche durch eine öffentlich bekannt gegebene Änderungsverfügung aufgehoben.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.
18.06.2026
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.06.2026
31.03.2026
Beginn Baumaßnahmen im Bereich Borngasse in Naundorf
Vermutlich werden ab der 15. KW die Bauarbeiten im Bereich der Borngasse in Naundorf (Höhe Hausnummer 49) beginnen. In Folge dessen wird es zu einer Vollsperrung des Baufeldes kommen. Die betroffenen Anwohner sind durch die Baufirma zu informieren. Die Durchfahrt ist für Anlieger, Versorgungsfahrzeuge sowie Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ständig zu gewährleisten. Die Abfallentsorgung ist ebenfalls durch die Baufirma sicherzustellen. Für die Dauer der Baumaßnahme ist aktuell Ende Mai 2026 geplant. Die Arbeiten werden im Rahmen des Hochwasserschadensergnisses 2021 durchgeführt.
Hier die Anwohnerinformation
Diese Baumaßnahme wird mit zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes aus dem Aufbauhilfefonds 2021 finanziert.
26.02.2026
Aktuelle Bauarbeiten im Bereich des Elberadweges in Königstein
Aktuelle Bauarbeiten im Bereich des Elberadweges in Königstein
Vollsperrung Elbstraße (Elberadweg) in Königstein
Auf Grund einer Baumaßnahme der Deutschen Bahn wird die Elbstraße (Elberadweg) in Königstein, Höhe Bahnquerung Elbhäuserweg Nr. 16, vom 17.03. – 30.11.26 voll gesperrt sein. Die Umleitungsstrecke führt über Thürmsdorf – Pehnaberg (mit Ampelregelung) sowie über die K 8734 – Kurort Rathen – Weißig.
Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die erheblichen Einschränkungen und um eine besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke gebeten.
